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Hinweisgeberschutzgesetz

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln und der Verhaltensgrundsätze hat bei der AWO Schwedt oberste Priorität.

In diesem Gesetz geht es um die Meldung von Verletzungen von Rechtsvorschriften, nicht um Unmutsbekundungen. Es gilt für Verstöße gegen das EU-Recht und nationales Recht, insbesondere wenn es sich um Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten handelt, die die Gesundheit oder das Leben gefährden.

Dieses Gesetz hat in erster Linie zum Ziel, hinweisgebende Personen zu schützen, die Informationen über Verstöße sammeln und diese an interne oder externe Meldestellen weiterleiten.

In unserem Unternehmen wurde eine interne Meldestelle eingerichtet.

E-Mail: whistleblower@awo-schwedt.de.

Die interne Meldestelle bestätigt den Hinweisgebern innerhalb von 7 Tagen den Eingang der Meldung. Innerhalb von 3 Monaten wird der Hinweisgeber darüber informiert, welche Maßnahmen ergriffen wurden, beispielsweise die Einleitung interner Untersuchungen oder die Weitergabe der Meldung an die zuständige Behörde.

Zusätzlich wird eine externe Meldestelle beim Bundesministerium für Justiz geschaffen, welche Hinweise entgegennimmt. Weitere Meldestellen werden bei zuständigen Behörden eingerichtet, welche externe Meldungen von Verstößen entgegennehmen.

Das Unternehmen ist verpflichtet die Identität der Hinweisgebenden zu schützen und die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten.